– oder: Warum Lübeck die Rechnung für andere zahlt
Hast du dich schon mal gefragt, warum Lübeck „kein Geld“ hat, obwohl ständig neue Aufgaben beschlossen werden?
Die Antwort liegt im Konnexitätsprinzip. Das ist eine Verfassungsregel, die eigentlich verhindern soll, dass Kommunen für Aufgaben zahlen müssen, die Bund oder Land beschließen.
Die Idee: „Wer anschafft, muss zahlen!“
Beispiel: Der Bund beschließt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschulbetreuung. Super Sache! Aber: Lübeck muss die Einrichtungen herrichten und den Betrieb bezahlen. Der Bund gibt zwar Geld – aber oft viel zu wenig. Die Differenz? Muss Lübeck selbst zahlen.
Das Problem: Das Konnexitätsprinzip wird in der Praxis oft ignoriert oder nur halbherzig umgesetzt. Die Folge: Lübeck muss woanders sparen. Zum Beispiel bei Jugendarbeit.
Deshalb ist wichtig: Wenn die Stadt sagt „wir haben kein Geld“, sollten wir fragen: „Warum fordert ihr das Geld nicht von Bund und Land ein?“
